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(1) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist die nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es arbeitet nach den Grundsätzen der
Ideelle Grundlage des Deutschen Roten Kreuzes ist die Ehrenamtlichkeit.
Menschlichkeit
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.
Unparteilichkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Neutralität
Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch – zu jeder Zeit – an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
Unabhängigkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Auch wenn die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Bewegung zu handeln.
Freiwilligkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Einheit
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
Universalität
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.
Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
(2) Mission der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist es, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu verhindern; Leben und Gesundheit zu schützen und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen – vor allem in Zeiten bewaffneter Konflikte und sonstiger Notlagen. Ziel ist außerdem, Krankheiten vorzubeugen, zur Förderung der Gesundheit und der sozialen Wohlfahrt zu wirken, die freiwillige Hilfe und ständige Einsatzbereitschaft der Mitglieder zu stärken sowie ein universales Solidaritätsbewusstsein mit allen, die ihres Schutzes und ihrer Hilfe bedürfen, zu wecken und zu festigen.
(3) Das IKRK wahrt und verbreitet die Grundsätze der Bewegung; es erkennt neu- oder wieder gegründete Nationale Gesellschaften an und gibt deren Anerkennung bekannt. Es setzt sich für die strikte Einhaltung des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanitären Völkerrechts ein, sorgt für dessen Verständnis und Verbreitung und bereitet dessen Weiterentwicklung vor. Es stellt die Tätigkeit des von den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen vorgesehenen Zentralen Suchdienstes sicher. Es unterhält enge Beziehungen zu den Nationalen Gesellschaften und zur Internationalen Föderation, mit der es einvernehmlich zusammenarbeitet.
(4) Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften fördert die humanitäre Tätigkeit der Nationalen Gesellschaften mit dem Ziel, menschliches Leid zu verhüten und zu lindern und dadurch zur Erhaltung und Stärkung des Friedens in der Welt beizutragen. Sie fungiert als ständiges Verbindungs-, Koordinations- und Planungsorgan zwischen den Nationalen Gesellschaften, unterstützt sie bei Bedarf und arbeitet mit dem IKRK bei der Verbreitung des humanitären Völkerrechts und der Grundsätze der Bewegung zusammen. Sie übernimmt außerdem die offizielle Vertretung der Mitgliedsgesellschaften auf internationaler Ebene, schützt deren Integrität und wahrt deren Interessen. Die Internationale Föderation handelt in den einzelnen Ländern jeweils über die Nationale Gesellschaft oder im Einvernehmen mit ihr unter Beachtung der Rechtsordnung des betreffenden Landes.
(5) Die Nationalen Gesellschaften bilden die Basis und eine treibende Kraft der Bewegung. Sie erfüllen ihre humanitären Aufgaben im Einklang mit ihrer jeweiligen Satzung, den Gesetzen ihres Landes sowie den Statuten der Bewegung. Sie verwirklichen deren Mission getreu den Grundsätzen und bilden den Rahmen für die ehren- und hauptamtlichen Tätigkeiten ihrer Mitglieder und Mitarbeitenden.
Das Deutsche Rote Kreuz nimmt insbesondere die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen ergeben, sowie diejenigen, die ihm durch Bundes- oder Landesgesetz im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben zugewiesen sind. Es trägt, im Zusammenwirken mit den Behörden, zur Verhütung von Krankheit, zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und zur Linderung menschlichen Leidens bei – auch durch Entwicklung eigener Programme im Bereich der Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Es organisiert Hilfsmaßnahmen für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notlagen und verbreitet das humanitäre Völkerrecht.
Das Deutsche Rote Kreuz wirkt mit der Bundesregierung zusammen, um den Schutz der von den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen anerkannten Schutzzeichen zu gewährleisten.
(6) Das Deutsche Rote Kreuz ist föderal gegliedert in Bundesverband, Landes-, Kreisverbände und Ortsvereine sowie den Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen Gliederungen. Die Gliederungen arbeiten auf der Basis einheitlicher, systematisch aufeinander aufbauender Satzungen zusammen, die die Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft im DRK regeln.
(7) Das Deutsche Rote Kreuz bekennt sich zu einer transparenten Finanz- und Wirtschaftsführung.
Vorbemerkung:
Bei der „DRK Wasserwacht Magdeburg e. V.“ handelt es sich weder um einen Ortsverein im Sinne dieser Satzung noch um ein korporatives Mitglied. Die „DRK Wasserwacht Magdeburg e. V.“ ist der Gemeinschaft Wasserwacht des DRK Regionalverbandes Magdeburg–Jerichower Land e. V. zugehörig.
Hinweis zur Lesbarkeit:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Satzung ausschließlich die männliche Form verwendet; weibliche und andere Geschlechteridentitäten sind gleichermaßen mitgemeint.
(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Regionalverband Magdeburg–Jerichower Land e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Regionalverband Magdeburg–Jerichower Land e. V. sowie deren Mitglieder verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Regionalverband Magdeburg – Jerichower Land e. V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Der Regionalverband Magdeburg–Jerichower Land e. V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbände, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Magdeburg und des Landkreises Jerichower Land.
(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Regionalverband Magdeburg–Jerichower Land e. V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Regionalverbandes Magdeburg–Jerichower Land e. V. und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Regionalverband Magdeburg–Jerichower Land e. V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Regionalverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Regionalverband.
(1) Der Deutsches Rotes Kreuz Regionalverband Magdeburg–Jerichower Land e. V. stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) insbesondere folgende Aufgaben:
a) Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
b) Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
c) Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,
d) Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, alten Menschen, Kranken und Menschen mit Behinderung oder Benachteiligung, auch durch Unterhalt sozialer Einrichtungen, Ausbildungsstätten und Tageseinrichtungen für Kinder,
e) Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
f) Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände sowie Vertretung der Ortsvereine und deren Gliederungen gegenüber dem Landesverband, dem Landkreis, der kreisfreien Stadt und den auf Regionalebene tätigen sonstigen Verbänden und Einrichtungen,
g) Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender,
h) Suchdienst und Familienzusammenführung,
i) Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u. a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe.
(2) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
a) die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
b) die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
c) die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
d) die Vermittlung von Familienschriftwechseln.
(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Regionalverband Magdeburg–Jerichower Land e. V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.
DRK Regionalverband
Magdeburg – Jerichower
Land e. V.
In der Alten Kaserne 13
39288 Burg
Kontakt
Tel.: 03921 63 59-0
Fax: 03921 63 59-11
E-Mail: drk(at)drk-mdjl(dot)de
Web: www.drk-mdjl.de
Steuernummer
103/142/02894
Registernummer
VR 50031
USt-IdNr.:
DE400539300
Vorstand
Andy Martius
Ines Schrader