Frauenhaus
Das Frauenhaus Burg ist eine unabhängige, vom „Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung“ geförderte Unterkunft für Frauen die Opfer häuslicher Gewalt oder von Stalking geworden sind.
Die genaue Anschrift der Unterkunft bleibt, zum Schutz der Frauen, geheim.
Der Aufenthalt in der Unterkunft ist für die Frauen unbegrenzt möglich.
Häufige Fragen:
Wann kann ich in das Frauenhaus kommen:
Immer dann, wenn Sie befürchten Opfer häuslicher Gewalt zu werden oder wenn die Angst besteht, die Trennung von ihrem Partner kann nicht gewaltfrei erfolgen. Auch ein Abtauchen vor Stalkern ist im Frauenhaus möglich.
Immer dann, wenn Sie befürchten Opfer häuslicher Gewalt zu werden oder wenn die Angst besteht, die Trennung von ihrem Partner kann nicht gewaltfrei erfolgen. Auch ein Abtauchen vor Stalkern ist im Frauenhaus möglich.
Wie komme ich in das Frauenhaus?
Erste Anlaufstelle für Frauen mit Problemen im direkten Lebensumfeld, in Bezug auf häusliche Gewalt und Stalking, ist die Frauenberatungsstelle. In ihr werden Gespräche im vertraulichen Umfeld geführt mit Sozialpädagoginnen geführt, die erste Hilfestellungen bei der Bewältigung der Lebenskrise geben.
Erste Anlaufstelle für Frauen mit Problemen im direkten Lebensumfeld, in Bezug auf häusliche Gewalt und Stalking, ist die Frauenberatungsstelle. In ihr werden Gespräche im vertraulichen Umfeld geführt mit Sozialpädagoginnen geführt, die erste Hilfestellungen bei der Bewältigung der Lebenskrise geben.
Dürfen Tiere mit in das Frauenhaus?
Ja, eine Käfighaltung ist erlaubt.
Ja, eine Käfighaltung ist erlaubt.
Sind Kinder im Frauenhaus erlaubt?
Ja, auch das! Allerdings gibt es hier eine Einschränkung. Jungs müssen das Frauenhaus mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs verlassen.
Ja, auch das! Allerdings gibt es hier eine Einschränkung. Jungs müssen das Frauenhaus mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs verlassen.
Wie ist das Leben im Frauenhaus geregelt?
Das Frauenhaus ist eine Gemeinschaftsunterkunft in der die Eigenverantwortlichkeit der Frauen weiterhin besteht.
Das Frauenhaus ist eine Gemeinschaftsunterkunft in der die Eigenverantwortlichkeit der Frauen weiterhin besteht.
Welche Angebote gibt es im Frauenhaus?
Neben den Gruppen- und Einzelgesprächen als psychosoziale Beratung wird auch Hilfe bei Behörden- und Amtsangelegenheiten auf Wunsch angeboten. Gleichzeitig ist eine juristische Beratung durch eine externe Anwältin möglich.
Neben den Gruppen- und Einzelgesprächen als psychosoziale Beratung wird auch Hilfe bei Behörden- und Amtsangelegenheiten auf Wunsch angeboten. Gleichzeitig ist eine juristische Beratung durch eine externe Anwältin möglich.
Wie lange kann ich im Frauenhaus bleiben?
Das Wohnen im Frauenhaus ist nicht zeitlich begrenzt. So lange die Frau den Schutz in der Unterkunft als Notwendig empfindet, wird sie diesen Schutz im Frauenhaus auch erhalten.
Das Wohnen im Frauenhaus ist nicht zeitlich begrenzt. So lange die Frau den Schutz in der Unterkunft als Notwendig empfindet, wird sie diesen Schutz im Frauenhaus auch erhalten.
Wohin kann ich mich wenden?
Notfalltelefon: 0173 / 5763820
Telefon: 03921 2140
Ansprechpartner: Frau Schuster
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Notfalltelefon: 0173 / 5763820
Telefon: 03921 2140
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