Regionalverband
Magdeburg-Jerichower Land e.V.


 
Bundeseinheitlich garantierte Standards in Heimen gewährleisten einen zentralen Grundsatz des deutschen Sozialstaates – die Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Menschen, die in Heimen leben: Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche. Bei unterschiedlichen Standards in den Ländern bestünde nicht nur die Gefahr des ‚Sozialtourismus‘, sondern es könnten auch Seniorinnen und Senioren gezwungen sein, ihre Heimat zu verlassen, da sie an ihrem Wohnort nicht die Pflege bekommen, die sie benötigen.

Die geplante Übertragung der Zuständigkeit für das Heimgesetz stellt die bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und weitere Bestimmungen wie die Heimmindestbauverordnung und die Heimpersonalverordnung in Frage. Das DRK befürchtet eine Abwärtsspirale zu Lasten älterer, behinderter und hilfebedürftiger Menschen. Dies würde das Vertrauen der Menschen in die Sozialpolitik stören und Verunsicherung schaffen. DRK-Generalsekretär Clemens Graf von Waldburg-Zeil: „Die Gefahr eines Dominoeffektes ist offensichtlich. Qualitätsanforderungen wie zum Beispiel für die Ausbildung der Pflegekräfte, die heute bundeseinheitlich nach dem Altenpflegegesetz geregelt sind, werden gefährdet.“

Überregional tätige Träger und deren Zusammenschlüsse bemühen sich gegenwärtig intensiv um eine bundeseinheitliche Qualität der Pflege. Diese Bemühungen wurden durch unterschiedliche Regelungen in den Ländern unnötigerweise erschwert. Die Träger müssten sich mit zukünftig mit 16 verschiedenen Ländergesetzen (plus einem Rest-Bundesgesetz) auseinandersetzen, was mit mehr Bürokratie und einem höheren Kosten- und Organisationsaufwand verbunden ist.

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Quelle DRK - Pressestelle


 
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