Bundeseinheitlich
garantierte Standards in Heimen gewährleisten einen zentralen Grundsatz
des deutschen Sozialstaates die Wahrung gleichwertiger
Lebensverhältnisse für Menschen, die in Heimen leben: Seniorinnen und
Senioren, Menschen mit Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche. Bei
unterschiedlichen Standards in den Ländern bestünde nicht nur die
Gefahr des Sozialtourismus, sondern es könnten auch Seniorinnen und
Senioren gezwungen sein, ihre Heimat zu verlassen, da sie an ihrem
Wohnort nicht die Pflege bekommen, die sie benötigen.
Die geplante Übertragung der Zuständigkeit für das Heimgesetz stellt die bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und weitere Bestimmungen wie die Heimmindestbauverordnung und die Heimpersonalverordnung in Frage. Das DRK befürchtet eine Abwärtsspirale zu Lasten älterer, behinderter und hilfebedürftiger Menschen. Dies würde das Vertrauen der Menschen in die Sozialpolitik stören und Verunsicherung schaffen. DRK-Generalsekretär Clemens Graf von Waldburg-Zeil: Die Gefahr eines Dominoeffektes ist offensichtlich. Qualitätsanforderungen wie zum Beispiel für die Ausbildung der Pflegekräfte, die heute bundeseinheitlich nach dem Altenpflegegesetz geregelt sind, werden gefährdet.
Überregional tätige Träger und deren Zusammenschlüsse bemühen sich gegenwärtig intensiv um eine bundeseinheitliche Qualität der Pflege. Diese Bemühungen wurden durch unterschiedliche Regelungen in den Ländern unnötigerweise erschwert. Die Träger müssten sich mit zukünftig mit 16 verschiedenen Ländergesetzen (plus einem Rest-Bundesgesetz) auseinandersetzen, was mit mehr Bürokratie und einem höheren Kosten- und Organisationsaufwand verbunden ist.
Die geplante Übertragung der Zuständigkeit für das Heimgesetz stellt die bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und weitere Bestimmungen wie die Heimmindestbauverordnung und die Heimpersonalverordnung in Frage. Das DRK befürchtet eine Abwärtsspirale zu Lasten älterer, behinderter und hilfebedürftiger Menschen. Dies würde das Vertrauen der Menschen in die Sozialpolitik stören und Verunsicherung schaffen. DRK-Generalsekretär Clemens Graf von Waldburg-Zeil: Die Gefahr eines Dominoeffektes ist offensichtlich. Qualitätsanforderungen wie zum Beispiel für die Ausbildung der Pflegekräfte, die heute bundeseinheitlich nach dem Altenpflegegesetz geregelt sind, werden gefährdet.
Überregional tätige Träger und deren Zusammenschlüsse bemühen sich gegenwärtig intensiv um eine bundeseinheitliche Qualität der Pflege. Diese Bemühungen wurden durch unterschiedliche Regelungen in den Ländern unnötigerweise erschwert. Die Träger müssten sich mit zukünftig mit 16 verschiedenen Ländergesetzen (plus einem Rest-Bundesgesetz) auseinandersetzen, was mit mehr Bürokratie und einem höheren Kosten- und Organisationsaufwand verbunden ist.
Weitere Presseinformationen finden Sie unter
http://www.drk.de/presseinfo
Hier geht es zur DRK-Homepage
http://www.drk.de
Quelle DRK - Pressestelle