| Regionalverband Magdeburg-Jerichower Land e.V. |
| Im Rettungsdienst für die Menschen |
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| Geschrieben von: Jörg Stumpf | ||||||
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Krankenwagen zum Transport von Kranken und Patienten gab zwar schon vor diesem Jahr, aber Technik und Personal einzig für den Fall einer medizinischen Notlage bereitzustellen, war schon ein Novum. Zum damaligen Zeitpunkt sprach allerdings niemand von einem Rettungsdienst.
Nach der Wende wurde dann das System verändert, und dem Recht der Bundesrepublik angepasst. Das in den Jahren nach der Wende aufgebaute System, nannte sich Rettungsdienst und umfasste nur noch die Hilfe für lebensbedrohliche Zustände, sowie den Krankentransport. Hausbesuchsdienste sollten durch die ortsansässigen Hausärzte durchgeführt werden. Das erste Fahrzeug, welches nach der Wende angeschafft wurde, ein Mercedes Benz, war keinesfalls so luxuriös ausgestattet, wie es sich so mancher erhofft hat. Die Medizintechnik entsprach der der SMH und das Fahrzeug selbst war zwar größer und geräumiger, dafür aber bedeutend schlechter gefedert als die DDR Fahrzeuge. Die Technik der Medizin hat sich aber in relativ kurzer Zeit rasant entwickelt und steht heute in keinen Vergleich mehr zur damaligen Ausrüstung. Der heutige Rettungsdienstes richtet sich nach dem Rettungsdienstgesetz, welches die primäre gesetzliche Grundlage darstellt. Es wurde im Jahr 1993 beschlossen und verabschiedet. Dieses Gesetz regelt die Aufgaben des Rettungsdienstes, gibt strukturelle Anweisungen, stellt personelle Richtlinien auf, gibt Hilfsfristen vor und nicht zuletzt regelt es auch die Voraussetzungen für die Genehmigung der Leistungserbringer. Allerdings wird dieses Gesetz von den Bundesländern erlassen. Deshalb gibt es nicht nur ein Rettungsdienstgesetz, sondern für jedes Bundesland eines. Das in Sachsen-Anhalt gültige Rettungsdienstgesetz von 1993, wird im Jahr 2007 durch ein neues überarbeitetes Gesetz ersetzt, welches mit Prämisse auf finanzielle Einsparungen entworfen wurde. Ob dies Einfluss auf die Qualität und die Funktionsfähigkeit des vorhandenen Rettungsdienstes hat, wird die Zukunft zeigen. Das Rettungsdienstgesetz hat als wichtigste Grundlage die "Hilfsfrist". Nach ihr werden die Standorte und die Notwendigkeit von Technik und Personal berechnet. Hilfsfrist bedeutet, dass im Normalfall innerhalb von 12 Minuten ein Rettungswagen am Notfallort eintreffen muss. Das Gesetz lässt allerdings eine gewisse Schwankungsbreite zu. Auf dieser Grundlage wurden die Standorte hier im Jerichower Land ausgewählt und errichtet.
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