| Regionalverband Magdeburg-Jerichower Land e.V. |
Der Betreuungsverein
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Wann wird eine Betreuung notwendig? Die Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen des DRK-Betreuungsvereins führen bereits seit 1992 beruflich Betreuungen im gesamten Jerichower Land, in Magdeburg und über die Landesgrenzen hinaus.
Sie vertreten, unterstützen und beraten volljährige Menschen, die geistig, körperlich oder seelisch behindert/erkrankt sind und deshalb in ihrem Leben eine Einschränkung erfahren.
Dies ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, wobei der Wille und das Wohl des zu Betreuenden an erster Stelle stehen. Eine Betreuung ist keine Entmündigung und wird vom Amtsgericht für einen bestimmten Zeitraum eingerichtet.
Dabei wird der Betreuer/in für einzelne Aufgabenkreise bestellt, wie z.B.:
(Einwilligung in ärztliche Untersuchungen, Operationen u. Heilmaßnahmen, Sicherstellung der ärztlichen Heilbehandlung etc.)
(Verwaltung von Vermögen u. Einkommen, Geltendmachen von Forderungen, Überwachung von Bankgeschäften etc.)
(Beantragen von Sozialleistungen etc.)
(Regelung von Miet- und Wohnungsangelegenheiten, Wohnungs- und Haushaltsauflösung, Beschaffung von Wohnraum etc.) und muss dem Amtsgericht später Rechenschaft über sein Handeln ablegen .
Unsere Leistungen umfassen ebenfalls
Kontakt: Ines Höbelt Leiterin des DRK-Betreuungsvereins
03921 / 635924 (Termine nach telefonischer Vereinbarung)
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